Was wäre eine Eventveranstaltung ohne die passende Musik?!
Aber Obacht, jedes Event bei dem Musik gespielt wird hat Verpflichtungen.
Heute alles zum Veranstaltungstechnik-Thema GEMA
GEMA bedeutet ausgeschrieben Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.
Ziemlich langes und Bürokratisches Wort.
Die meisten Leute assoziieren mit GEMA nichts Gutes, jedoch ist es für einen Musiker der sich registrieren lassen hat eine gute Sache.
In der heutigen Zeit, in der „Downloads“ -am besten für umsonst die Musikbranche regieren, haben es die Künstler nicht leicht, mit ihren Werken Geld zu verdienen. Die GEMA ist ein Verein und vertritt in Deutschland die Rechte der Musikwerke von Textern, Komponisten, Bearbeitern und deren Verlegern.
Sie fungiert außerdem quasi als Inkassounternehmen für ihre Mitglieder. Sie sammelt die Lizenzgebühren für das Aufführen und nutzen von Musik u.a. bei Events.
Wichtig ist zu Wissen dass der Musiker registriert sein muss damit das Geld an die richtige Person gelangt. Sobald bei einer Öffentlichen Veranstaltung urheberrechtlich geschützte Musik gespielt wird fallen diese Gebühren für den Veranstalter an.
Ausnahmen bilden Familienfeiern.
Es gibt auch die sogenannte GEMA-freie Musik oder auch gemeinfreie Werke.
Dabei handelt es sich um Fälle in denen der Urheber kein Mitglied ist, oder sein Ableben seit 70 Jahren verstrichen ist. Dazu ist allerdings die Beweispflicht beim Veranstalter, d.h. er muss in jedem Fall eine Playlist der zu spielenden Songs an die GEMA schicken um die Freigabe zu erhalten.
Ausnahmen bestätigen die Regel auch Oper, Operette und Musical sind GEMA befreit.
Alle wichtigen Fragen rund um GEMA und deren Anmeldung beantworten wir von der Stuttgarter Eventagentur Onetaste Media Ihnen sehr gerne.